TfP-Vertrag

TfP- Vertrag

Was ist ein TfP-Vertrag?


Prinzipiell ist der TfP-Vertrag eher für Amateure gedacht.  Ein professioneller, erfahrener Fotograf will nicht unbedingt mit Anfängern shooten. Ebenso will ein erfahrenes Model nicht unbedingt mit einem Amateur-Fotografen zusammen arbeiten, weil der eine vom anderen vielleicht zuviel  erwarten könnte, der sie/er nicht ihren/seinen Ansprüchen gerecht wird.  Auch will oder kann man vielleicht   nicht so viel Geld ausgeben.  Es ist also für beide ganz praktisch, wenn  sie  wissen, dass sie nicht aus dem Stand die absolute Bestleistung bringen müssen. So können beide ihre Erfahrungen sammeln. Der Spassfaktor  rückt mehr in den Vordergrund, wenn die Atmosphäre ungezwungen(er) ist. Und ich finde, dass gerade der Spaß für Model und Fotograf das Wichtigste an der Sache ist. Man muss ja nicht für einen Auftraggeber so schnell und profitabel wie möglich Ergebnisse bringen.


 

Bei einem Shooting mit Personen kollidieren automatisch die Interessen des Models und des Fotografen. Während das Model das  Recht am eigenen Bild hat, gehört dem Fotografen das Copyright an den Fotos, was beides gesetzmäßig ist. Dafür hat irgendwann irgendwer mal den (unentgeltlichen) TfP-Vertrag erfunden. TfP bedeutet "Time for Prints", also Zeit gegen Drucke (der Fotos). Heute, im Zeitalter der digitalen Fotografie wird 'Prints' gerne durch 'Pictures' (Bilder) ersetzt. Ganz praktisch, dass beide Worte mit dem gleichen Buchstaben beginnen ;o) Also als Gegenleistung für die aufgewendete Zeit des Models erhält es die Bilder (heutzutage i.d.R. in Datenform), während der Fotograf für seine Arbeit das Copyright an den Fotos behält. Anfallende Kosten wie etwa Anfahrt oder Verpflegung zum Shooting trägt jeder selbst. Die Verwendung der Bilder beschränkt sich dann für beide auf den privaten Gebrauch sowie die Nutzung zu Werbezwecken. Das Model kann die Bilder z.B. zur Vorstellung bei einer Modelagentur nutzen, der Fotograf etwa als Präsentation seines Könnens auf seiner Webseite o.ä. Weder Model noch Fotograf dürfen die Bilder verkaufen oder anderweitig gewerblich nutzen, jedenfalls nicht ohne die vorherige Zustimmung des jeweils Anderen. Das Ganze wird schriftlich festgehalten, eben in einem TfP-Vertrag.